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von Anonymer Benutzer

RzF - 30 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.06.2006 - 9 C 11551/05.OVG (Lieferung 2007)

Aktenzeichen 9 C 11551/05.OVG Entscheidung Urteil Datum 20.06.2006
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung 2007

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Halten die von der Flurbereinigungsbehörde angestellten agrarstrukturellen Erwägungen der rechtlichen Überprüfung stand, so rechtfertigt ein höheres Gebot nicht eine von dem Zweck der Flurbereinigung abweichende Zuteilung von Masseland.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 21 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.