Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.04.2003 - 9 C 11622/01.OVG = = RdL 2003 S. 210
Aktenzeichen | 9 C 11622/01.OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 16.04.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = = RdL 2003 S. 210 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Niederschrift über den Planwunschtermin begründet als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die Vollständigkeit der Wiedergabe geäußerter Willensbekundungen der Teilnehmer. Dies gilt auch dann, wenn sie lediglich vom Verhandlungsführer und dem Teilnehmer, nicht aber vom Protokollführer unterzeichnet ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 39 - zu § 65 FlurbG.