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von Anonymer Benutzer

RzF - 50 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 09.10.2001 - 13 A 99.2145

Aktenzeichen 13 A 99.2145 Entscheidung Urteil Datum 09.10.2001
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist in einem Unternehmensverfahren die Abfindung wertgleich, hat sich die der Anordnung nach § 87 FlurbG anhaftende Fremdnützigkeit nicht aktualisiert.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 16 - zu § 27 FlurbG.