1. | Die Anfechtbarkeit der Schlußfeststellung ist nicht auf Beteiligte des Flurbereinigungsverfahrens beschränkt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.
1. | Die Anfechtbarkeit der Schlußfeststellung ist nicht auf Beteiligte des Flurbereinigungsverfahrens beschränkt. |
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.