Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 5 - zu § 137 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.07.1994 - 13 A 92.1657

Aktenzeichen 13 A 92.1657 Entscheidung Urteil Datum 14.07.1994
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Verfügt die Flurbereinigungsdirektion als Aufsichtsbehörde der Teilnehmergemeinschaft im Wege der Ersatzvornahme eine Planänderung, ist für Klagen betroffener Teilnehmer gleichwohl die Teilnehmergemeinschaft als zuständige Flurbereinigungsbehörde passiv legitimiert.