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von Anonymer Benutzer

RzF - 16 - zu § 149 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 28.01.1993 - 13 A 91.182

Aktenzeichen 13 A 91.182 Entscheidung Urteil Datum 28.01.1993
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zu den Ansprüchen, die der Schlußfeststellung nach § 149 FlurbG entgegenstehen, zählt auch der Anspruch auf ordnungsgemäße Festsetzung und Bekanntgabe des Beitrages nach § 19 FlurbG.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 27 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.