Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 83 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.05.1986 - 9 C 6/85

Aktenzeichen 9 C 6/85 Entscheidung Urteil Datum 21.05.1986
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der mögliche Anschluß eines Einlagegrundstücks an ein Wasserversorgungsnetz zum Zwecke der künstlichen Beregnung stellt einen wertbestimmenden Umstand im Sinne des § 44 Abs. 2 FlurbG dar, der bei der Abfindung zu berücksichtigen ist.