1. | Festsetzungen im Wege- und Gewässerplan können als selbständiger Teil des Flurbereinigungsplanes unabhängig von der Abfindung angefochten werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG.
1. | Festsetzungen im Wege- und Gewässerplan können als selbständiger Teil des Flurbereinigungsplanes unabhängig von der Abfindung angefochten werden. |
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG.