Flurbereinigungsgericht Kassel, Beschluß vom 12.10.1984 - F R 2287/84
Aktenzeichen | F R 2287/84 | Entscheidung | Beschluß | Datum | 12.10.1984 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Liegt eine bestandskräftige Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung noch nicht vor und ist der Zustand eines Grundstücks für die Ermittlung seines Wertes von Bedeutung, so hat die Flurbereinigungsbehörde den Zustand rechtzeitig vor Erlaß einer vorläufigen Anordnung (§ 36, § 88 Nr. 3 FlurbG) selbst festzustellen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 36 Abs. 2 FlurbG.