Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 75 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 19.03.1981 - 13.A - 420/79

Aktenzeichen 13.A - 420/79 Entscheidung Urteil Datum 19.03.1981
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Baulandeigenschaft eines Grundstücks ist im Wertermittlungsverfahren festzustellen. Die Plangestaltung im Flurbereinigungsplan ist daran gebunden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 29 Abs. 1 FlurbG.