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von Anonymer Benutzer

RzF - 15 - zu § 40 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.1981 - 9 C 57/79

Aktenzeichen 9 C 57/79 Entscheidung Urteil Datum 01.06.1981
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Kein Rechtsanspruch der Gemeinde auf Neuausweisung eines Buswendeplatzes oder von Bürgersteigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 34 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.