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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 28 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 09.07.1981 - 13 A 80 A. 801 = RdL 1981 S. 292

Aktenzeichen 13 A 80 A. 801 Entscheidung Urteil Datum 09.07.1981
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 1981 S. 292  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Im Flurbereinigungsverfahren ist zu ermitteln, ob und gegebenenfalls welchen besonderen Wert ein Grundstück mit Kiesvorkommen hat, wenn nicht bereits im Zeitpunkt der Wertermittlung ausnahmsweise verbindlich feststeht, daß das Grundstück dem Einleger unverändert wieder zugeteilt wird, oder wenn ein Kiesabbau aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit offenkundig nicht in Betracht kommt.