Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 27.03.1980 - F 23/77

Aktenzeichen F 23/77 Entscheidung Urteil Datum 27.03.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Jede Abänderung einer Abfindung, die im Willen der davon betroffenen Partei erfolgt, beseitigt das Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs, es sei denn, daß nach dem voraufgegangenen Stand des Flurbereinigungsplans gemachte Zusagen nicht erfüllt sind.