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von Anonymer Benutzer

RzF - 14 - zu § 40 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.08.1980 - 9 C 65/79

Aktenzeichen 9 C 65/79 Entscheidung Urteil Datum 25.08.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Teilnehmer haben Vorrang vor der Wahrung der öffentlichen Interessen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 33 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.