Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.02.1979 - BVerwG 5 C 24.76 = RdL 1980 S. 25
Aktenzeichen | BVerwG 5 C 24.76 | Entscheidung | Urteil | Datum | 08.02.1979 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | = RdL 1980 S. 25 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bei (vorzeitiger) Ausführung des Flurbereinigungsplanes erledigen sich die tatsächlichen und rechtlichen Wirkungen einer vorläufigen Anordnung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG. Die dadurch eintretende prozessuale Überholung der angefochtenen vorläufigen Anordnung steht einer Sachentscheidung hierüber entgegen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 42 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.