Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 29.03.1979 - F OVG A 33/77
Aktenzeichen | F OVG A 33/77 | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.03.1979 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der von der Teilnehmergemeinschaft zu fassende Beschluß, Beiträge zur Deckung der durch die Ausbaumaßnahmen verursachten Verbindlichkeiten zu heben, ist ein Akt der Geschäftsführung des Vorstandes für die Teilnehmergemeinschaft im Sinne des § 25 Abs. 1 FlurbG. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.