Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 20 - zu § 140 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 30.08.1977 - IX G 60/75

Aktenzeichen IX G 60/75 Entscheidung Urteil Datum 30.08.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Streitigkeiten über die Erhöhung der von der Straßenbauverwaltung gezahlten Nutzungsentschädigung fallen in die Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts, wenn der Träger der Straßenbaulast durch vorläufige Anordnung nach § 88 Nr. 3 und § 36 Abs. 1 FlurbG in den Besitz von Flächen eingewiesen worden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 81 Abs. 1 FlurbG.