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von Anonymer Benutzer

RzF - 5 - zu § 47 Abs. 3 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.1977 - 5 C 80.74 = BVerwGE 55, 48= RdL 1978 S. 158

Aktenzeichen 5 C 80.74 Entscheidung Urteil Datum 24.11.1977
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 55, 48 = RdL 1978 S. 158  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach § 47 Abs. 3 FlurbG können lediglich einzelne Teilnehmer von der Aufbringung des Flächenbeitrags befreit werden. Es ist deshalb unzulässig, z.B. Teichgrundstücke grundsätzlich freizustellen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 24 - zu § 45 Abs. 1 FlurbG.