Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Beschluß vom 13.05.1977 - F OVG D 17/77
Aktenzeichen | F OVG D 17/77 | Entscheidung | Beschluß | Datum | 13.05.1977 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Aufforderung der Flurbereinigungsbehörde an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, eine Vorschußhebung unter Berücksichtigung des von ihr festgesetzten vorläufigen Beitragsmaßstabes zur Bestreitung der der Teilnehmergemeinschaft obliegenden Aufgaben zu beschließen, und die Androhung der Ersatzvornahme für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anordnung ist ein Verwaltungsakt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.