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von Anonymer Benutzer

RzF - 8 - zu § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 22.03.1973 - III F 89/68

Aktenzeichen III F 89/68 Entscheidung Urteil Datum 22.03.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Minderausweisung in Land von über 8 % ist kein Spitzenbetrag mehr im Sinne des § 44 Abs. 3 FlurbG und kann nicht in Geld ausgeglichen werden.

Aus den Gründen

Die etwa 8,8 % des Abfindungsanspruchs der Klägerin umfassende Minderausweisung von 1,82 WE darf im Verfahren nicht unausgeglichen bleiben. Sie darf aber auch nicht in Geld ausgeglichen werden, denn sie ist nicht unvermeidbar. Die Klägerin hat insoweit vielmehr einen Anspruch auf Zuteilung von Land. Die Vorschrift des § 44 Abs. 3 FlurbG, nach der die Flurbereinigungsbehörde unvermeidbare Minderausweisung von Land in Geld ausgleichen darf, enthält eine Ausnahmeregelung, die eng auszulegen ist (vgl. Seehusen-Schwede-Nebe, FlurbG, 2. Aufl. zu § 44 RdNr. 5) und auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden kann. Eine Minderausweisung von Land ist nur dann zulässig, wenn sie geringfügig und durch die Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes auch bei Anwendung aller Sorgfalt in der Planung unvermeidbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.1959 - BVerwGE 8 S. 95). Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Eine Minderabfindung von 8,8 % des Abfindungsanspruches stellt nicht mehr einen geringfügigen sogenannten Spitzenwert dar, der in Geld ausgeglichen werden kann, ohne die der Flurbereinigung durch Art. 14 GG gezogenen Grenzen (vgl. BVerwGE 1, 225; 2, 154; 3, 156; 8, 95) zu durchbrechen. Durch eine andere Einteilung des Bereinigungsgebietes wäre die Minderausweisung von Land in dem vorliegenden Umfang auch im Falle der Klägerin zu vermeiden gewesen. Das ergibt sich allein schon aus dem Umstand, daß Land im Werte von zusammen 165,48 WE und einer Fläche von insgesamt 2,3224 ha zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigt und zunächst der Teilnehmergemeinschaft zugeteilt wurden.