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von Anonymer Benutzer

RzF - 6 - zu § 88 Nr. 5 FlurbG


Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.1973 - III ZR 159/71 = DVBl. 1974 S. 125= NJW 1974 S. 53

Aktenzeichen III ZR 159/71 Entscheidung Urteil Datum 11.10.1973
Gericht Bundesgerichtshof Veröffentlichungen DVBl. 1974 S. 125 = NJW 1974 S. 53  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Anspruch auf Zahlung einer Enteignungsentschädigung wird nicht schon dadurch begründet, daß durch die Höherlegung einer Gemeindestraße eine Minderung des Verkehrswertes eines anliegenden Grundstücks verursacht wird, weil es nunmehr in verstärktem Maß eingesehen werden kann und optisch einen ungünstigeren Eindruck als früher erweckt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG.