Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 134 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 06.12.1973 - F OVG A 15/73

Aktenzeichen F OVG A 15/73 Entscheidung Urteil Datum 06.12.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 134 Abs. 1 FlurbG trifft nicht den Fall der Beschwerderücknahme.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG.