Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 21.08.1972 - IX G 33/70
Aktenzeichen | IX G 33/70 | Entscheidung | Urteil | Datum | 21.08.1972 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Münster | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Eine mehr als sechs Jahre verweigerte Grundbuchberichtigung könnte einen Verstoß gegen Art. 14 GG darstellen. |
Aus den Gründen
Eine mehr als sechs Jahre über den Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der vorzeitigen Ausführungsanordnung hinaus verweigerte Grundbuchberichtigung könnte einen Verstoß gegen Art. 14 GG darstellen, wenn sie nicht - wie hier - auf die Anfechtung gerade des die Grundbuchberichtigung betreibenden Teilnehmers selbst zurückzuführen ist.