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von Anonymer Benutzer

RzF - 7 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 15.12.1971 - III F 237/67

Aktenzeichen III F 237/67 Entscheidung Urteil Datum 15.12.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Es ist unschädlich, wenn die Heranziehung zu Beiträgen an die Teilnehmergemeinschaft durch die Flurbereinigungsbehörde (als Aufsichtsbehörde über die Teilnehmergemeinschaft) und nicht durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erfolgt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.