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von Anonymer Benutzer

RzF - 31 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 22.11.1968 - 115 VII 67

Aktenzeichen 115 VII 67 Entscheidung Urteil Datum 22.11.1968
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Berechnung der Einlagefläche nicht der Grundbuchstand, sondern grundbuchamtlich noch nicht vollzogene Notariatsverträge zugrunde gelegt werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG).