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Vorlage:RzF

1. Eine vorläufige Besitzeinweisung kann grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, daß sie die Bestimmungen des § 44 FlurbG über die wertgleiche Abfindung verletzt.
2. Ob eine Anfechtung gegeben ist, wenn die vorläufige Einweisung offensichtlich in einem großen Mißverhältnis zur Einlage steht, bleibt offen.
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