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Vorlage:RzF

1. Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Revisionsrüge kann auch zu einer Prüfung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen, wenn die geltend gemachte - an sich grundsätzlich bedeutsame - Rechtsfrage schon entschieden worden ist. Zu prüfen ist dann die Frage, ob die angefochtene Entscheidung von einer einschlägigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 23 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.

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