Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.10.1964 - 141 VII 61
Aktenzeichen | 141 VII 61 | Entscheidung | Urteil | Datum | 14.10.1964 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Ein Kläger verliert seine Aktivlegitimation, wenn er das Grundstück, auf das sich die Klage bezieht veräußert. Er gilt vom Zeitpunkt der Grundbucheintragung ab nicht mehr als Beteiligter. Das Gericht kann die diesbezüglichen Klagebegehren nicht weiter würdigen. Die Klage ist abzuweisen. |