1. | Es ist nicht zulässig nach § 91 ff. FlurbG Maßnahmen durchzuführen, die dem Verfahren nach § 4 ff. FlurbG vorbehalten sind. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG.
1. | Es ist nicht zulässig nach § 91 ff. FlurbG Maßnahmen durchzuführen, die dem Verfahren nach § 4 ff. FlurbG vorbehalten sind. |
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG.
fortfolgend
Flurbereinigungsgesetz
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