1. | Zur Übernahme von Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Gesetz vom 16.10.1934 (RGBl. I S. 1050). |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 2 Abs. 1 FlurbG.
1. | Zur Übernahme von Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Gesetz vom 16.10.1934 (RGBl. I S. 1050). |
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 2 Abs. 1 FlurbG.
Reichsgesetzblatt
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