1. | Zur Frage der Schätzung der Grundstücke nach §§ 32 ff. RUO (§ 27 ff. FlurbG). |
2. | Zur Übernahme von Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Gesetz vom 16.10.1934 (RGBl. I S. 1050). |
3. | Zu Einwendungen gegen das Schätzungsverfahren im Rahmen der Klage gegen die Abfindung. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 2 Abs. 1 FlurbG.