Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.11.1959 - 12 VII 59

Aktenzeichen 12 VII 59 Entscheidung Urteil Datum 27.11.1959
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Bei der Vornahme der Schätzung ist von dem tatsächlichen Zustand der Grundstücke und nicht von einem unterstellten künftigen, durch Bodenverbesserungsmaßnahmen erreichten, Zustand auszugehen.