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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 140 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.10.1958 - 3 C 3/58 = RdL 1959 S. 80

Aktenzeichen 3 C 3/58 Entscheidung Urteil Datum 16.10.1958
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1959 S. 80  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Beschränkung auf die "vor Eintritt der Rechtskraft der Schlußfeststellung" anhängig gewordenen Streitigkeiten steht der Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts dann nicht entgegen, wenn die behauptete Nichtigkeit des Umlegungsplans auch den Nichteintritt der Rechtskraft der Schlußfeststellung zur Folge hätte.