Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.2025 - 9 C 10206/24.OVG (Lieferung 2025)
| Aktenzeichen | 9 C 10206/24.OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 15.05.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | 2025 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
| 1. | Die Planfeststellung oder Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplans entfaltet vor dessen Aufnahme in den Flurbereinigungsplan nach § 58 Abs. 1 Satz 2 FlurbG für den einzelnen Teilnehmer noch keine Rechtswirkungen und vermittelt diesem daher nicht die erforderliche Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO. (red. Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG.