Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 25.03.2024 - 9 K 287/21 OVG (Lieferung 2025)
| Aktenzeichen | 9 K 287/21 OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 25.03.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2025 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
| 1. | Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid neben einer Klage gegen den Ausgangsbescheid ist – ohne erstrmalige oder zusätzliche selbständige Beschwer – ausgeschlossen. (red. Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 62 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG.