RzF - 171 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 25.03.2024 - 9 K 287/21 OVG (Lieferung 2025)

Aktenzeichen 9 K 287/21 OVG Entscheidung Urteil Datum 25.03.2024
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2025

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid neben einer Klage gegen den Ausgangsbescheid ist – ohne erstrmalige oder zusätzliche selbständige Beschwer – ausgeschlossen. (red. Leitsatz)



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 62 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG.