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RzF - 3 - zu § 61 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.02.1979 - 5 C 24.76 = RdL 1980 S. 25

Aktenzeichen 5 C 24.76 Entscheidung Urteil Datum 08.02.1979
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1980 S. 25  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei (vorzeitiger) Ausführung des Flurbereinigungsplans erledigen sich die tatsächlichen und rechtlichen Wirkungen einer vorläufigen Anordnung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG. Die dadurch eintretende prozessuale Überholung der angefochtenen vorläufigen Anordnung steht einer Sachentscheidung hierüber entgegen.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 42 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.