RzF - 3 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.1978 - 5 C 85.77 = BVerwGE 57, 31= RdL 1979 S. 51

Aktenzeichen 5 C 85.77 Entscheidung Urteil Datum 26.10.1978
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 57, 31 = RdL 1979 S. 51  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Teilnehmer kann grundsätzlich nur dann verlangen, daß eine in dem Flurbereinigungsplan festgesetzte Ausbaumaßnahme in bestimmter seinen Individualinteressen Rechnung tragender Weise ausgeführt wird, wenn davon die Wertgleichheit seiner Abfindung abhängt.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG.