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RzF - 23 - zu § 32 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 15 KF 5/19 Entscheidung Urteil Datum 28.07.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung mangels ordnungsgemäßer öffentlicher Bekanntmachung gegenüber dem Kläger nicht unanfechtbar geworden, kann er im Verfahren um die wertgleiche Abfindung noch Einwendungen gegen die Wertermittlung erheben. (amtl. LS)
2. Die Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorschriften macht die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung fehlerhaft, aber nicht nichtig.  Folge der fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung ist, dass die Frist des § 115 Abs. 1 FlurbG nicht in Lauf gesetzt wird. (red. LS)
3. Wird eine öffentliche Bekanntmachung hier die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Internet verkündet, verlangt § 11 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Abs. 7 Satz 1 NKomVG eine dauerhafte Bereitstellung im Internet. (amtl. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 110 FlurbG.