Zuletzt bearbeitet vor 9 Monaten
von Redaktion

RzF - 32 - zu § 144 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 12.03.2021 - 9 K 320/19 OVG (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 9 K 320/19 OVG Entscheidung Urteil Datum 12.03.2021
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die im Urteil erfolgte Auswechslung der Ermächtigungsgrundlage ist jedenfalls dann rechtlich unbedenklich, wenn der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen geändert wird. (red. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 62 Abs. 2 FlurbG.