RzF - 3 - zu § 79 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 13.02.1978 - VII 2922/77 = AgrarR 1978 S. 256

Aktenzeichen VII 2922/77 Entscheidung Beschluss Datum 13.02.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen AgrarR 1978 S. 256  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird durch ein entgegen § 79 Abs. 2 FlurbG gestelltes Ersuchen nicht berührt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 9 - zu § 63 Abs. 1 FlurbG.