RzF - 1 - zu § 44 Abs. 5 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.03.1978 - 5 CB 34.75

Aktenzeichen 5 CB 34.75 Entscheidung Beschluss Datum 03.03.1978
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Voraussetzungen einer nach § 44 Abs. 5 FlurbG zulässigen Änderung sowie einer damit verbundenen Umstellungsentschädigung bestimmen sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 40 FlurbG.