RzF - 2 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.08.1963 - I CB 78.63

Aktenzeichen I CB 78.63 Entscheidung Beschluss Datum 19.08.1963
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Lage eines arrondierten Hofes am Rande eines Flurbereinigungsgebietes gewährt keine rechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte für eine andere Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 1 FlurbG.