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von Redaktion

RzF - 15 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.03.1985 - 5 B 75.83

Aktenzeichen 5 B 75.83 Entscheidung Beschluss Datum 18.03.1985
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Festsetzungen im Wege- und Gewässerplan können als selbständiger Teil des Flurbereinigungsplanes unabhängig von der Abfindung angefochten werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG.