RzF - 3 - zu § 62 Abs. 1 FlurbG


Landgericht Memmingen, Beschluss vom 13.06.1966 - 3 T 73/66

Aktenzeichen 3 T 73/66 Entscheidung Beschluss Datum 13.06.1966
Gericht Landgericht Memmingen Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes bis zur Buchberichtigung ist gutgläubiger Erwerb (§ 892 BGB) durch § 15 FlurbG ausgeschlossen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 15 FlurbG.