Flurbereinigungsgericht Kassel, Beschluss vom 05.02.1970 - F III 323/69
Aktenzeichen | F III 323/69 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 05.02.1970 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Eine Einweisung in Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen, die als spätere Abfindung - vorbehaltlich rechtlich möglicher Änderungen im weiteren Verfahrensablauf - gedacht sind, ist sachlich eine vorläufige Besitzeinweisung, die ihre Rechtsgrundlage in § 65 FlurbG und nicht in § 36 FlurbG findet. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.