RzF - 3 - zu § 146 Nr. 1 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 B 21.75

Aktenzeichen 5 B 21.75 Entscheidung Beschluss Datum 29.11.1978
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, daß die Richter eines Flurbereinigungsgerichts, soweit Nutzungsart und Bodengüte eines Grundstücks in Frage stehen, die erforderlichen Feststellungen in eigener Sachkenntnis treffen können. Es liegt daher keine wirksame Verfahrensrüge mangelnder Sachaufklärung darin, das Flurbereinigungsgericht habe versäumt, zur Erforschung der Bodenverhältnisse einen geologischen Sachverständigen zuzuziehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG.