Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 04.10.1974 - 47 XIII 74

Aktenzeichen 47 XIII 74 Entscheidung Beschluss Datum 04.10.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Allgemeinheit dienende Planungen der Gemeinden und deren Durchführung liegen im öffentlichen Interesse nach § 37 Abs. 2 FlurbG. Diese Grundsätze finden auch auf gemeindliche Schulgebäude und ihre Anlagen (Freisportflächen) Anwendung.