RzF - 3 - zu § 137 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.05.1977 - F OVG D 17/77

Aktenzeichen F OVG D 17/77 Entscheidung Beschluss Datum 13.05.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Aufforderung der Flurbereinigungsbehörde an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, eine Vorschußhebung unter Berücksichtigung des von ihr festgesetzten vorläufigen Beitragsmaßstabes zur Bestreitung der der Teilnehmergemeinschaft obliegenden Aufgaben zu beschließen, und die Androhung der Ersatzvornahme für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anordnung ist ein Verwaltungsakt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.