Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.02.1988 - 5 B 139.86
Aktenzeichen | 5 B 139.86 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 17.02.1988 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist das Maß der Zeitversäumnis und des Aufwandes, das mit der ehrenamtlichen Wahrnehmung der Vorstandstätigkeit typischerweise verbunden ist. |