FlurbG:§ 6 Abs. 3/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 17:15 Uhr


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.08.2007 - BVerwG 9 B 13.07 = Buchholz 424.01 § 6 FlurbG Nr 3 (red. Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2009)

Aktenzeichen BVerwG 9 B 13.07 Entscheidung Beschluss Datum 09.08.2007
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen = Buchholz 424.01 § 6 FlurbG Nr 3 (red. Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2009

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die in § 6 Abs. 3 FlurbG vorgeschriebene Auslegung des Flurbereinigungsbeschlusses mit Begründung "zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung" zur Einsichtnahme für die Beteiligten hat zu erfolgen, sobald der Flurbereinigungsbeschluss bekannt gemacht worden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 139 Abs. 2 FlurbG.